Die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 - für mehr Sicherheit

Die HELUKABEL GmbH hat ihre Produkte prüfen und zertifizieren lassen. Seit dem 1. Juli 2017 verfügen alle entsprechenden Produkte von HELUKABEL über eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung gemäß der BauPVO.

Hier geht es zur Übersicht aller HELUKABEL Produkte, die gemäß der Europäischen Bauproduktenverordnung geprüft werden: Produkte nach BauPVO

Die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 legt für alle Mitgliedsstaaten der EU einheitliche und nachprüfbare Vorschriften für die Verwendung von Bauprodukten innerhalb von Gebäuden fest. Ziel ist es, die Sicherheit innerhalb von Gebäuden zu erhöhen. Die BauPVO erfasst seit dem 1. Juni 2016 auch Kabel und Leitungen, die in Bezug auf ihr Brandverhalten klassifiziert werden. Ab dem 1. Juli 2017 sind diese Vorschriften für Hersteller und Anbieter dieser Produkte verbindlich.

Die Umsetzung der BauPVO für Kabel und Leitungen erfolgt in der Norm DIN EN 50575:2017-02 „Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“. Nach Prüfung der Produkte von einer notifizierten Stelle erhalten die Kabel eine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller bzw. Anbieter muss zudem jedes geprüfte Kabel mit einer Leistungserklärung versehen, die genaue Angaben etwa zum Brandverhalten enthält.

Mit der Aufnahme von Kabel und Leitungen in die Liste der Bauprodukte hat die EU 6 Brandschutzklassen für Kabel definiert – von ACa bis FCa (Ca steht für ‚Cable‘). Diese wurden anhand der Kriterien Flammausbreitung und Wärmeentwicklung vergeben. Von nicht brennbar (Aca) und schwer entflammbar (B1Ca, B2Ca, CCa) bis normal entflammbar (DCa, ECa) über leicht entflammbar (FCa). Für weitere Anforderungen wie Rauchentwicklung (s1 und s2), Azidität bzw. Halogenfreiheit (a1) und brennendes Abtropfen (d1 und d2) gibt es jeweils drei zusätzliche Klassen.

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