RoHS-Richtlinie
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vom 8. Juni 2011 (Neufassung) und Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission vom 31. März 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen.
Die Richtlinie 2011/65/EU schränkt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ein. Sie trat im Juli 2011 in Kraft und ersetzt die alte Richtlinie 2006/95/EG vom 12. Dezember 2006. Die Richtlinie 2011/65/EU ist in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt worden.
Mit der Richtlinie 2011/65/EU wurde ein Prozess implementiert, um zusätzliche Stoffe in Zukunft hinzufügen zu können. Dieser Prozess wurde erstmals bei der Delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 verwendet, um die Stoffe Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP), Diisobutylphthalat (DIBP), sowie die Kategorie 11 „Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind“ in den Anwendungsbereich der bestehenden RoHS-Richtlinie aufzunehmen. Die Übergangsfrist hierfür endete am 22. Juli 2019.
Die HELUKABEL® GmbH steht in stetigem Dialog und Informationsaustausch mit seinen Lieferanten, um auf mögliche weitere Beschränkungen von Stoffen reagieren zu können.
Sollten Sie weitere Fragen zu Stoffverboten und Stoffanforderungen (wie REACH, RoHS, Konfliktmineralien (CMRT) usw.) haben, wenden Sie sich bitte an
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